Renggli Notariat & Advokatur

Vertrauen absichern – rechtssicher bürgen

Die Bürgschaft ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung von Krediten und Verpflichtungen – gerade im privaten wie geschäftlichen Bereich. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Abwicklung und beurkunde Ihre Bürgschaftsverträge gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
Im Rahmen von Bürgschaften dürfen Sie ungeachtet Ihres Wohnsitzes die Notarin selbst auswählen.

Meine Leistungen im Zusammenhang mit Bürgschaften

Was Sie bei mir erwartet

Klare Erläuterung der rechtlichen Folgen – verständlich und praxisnah
Persönliche Beratung zum Risiko und Umfang der Verpflichtung
Effiziente Abwicklung und transparente Kommunikation

Wissenswertes zur Bürgschaft (Art. 492 ff. OR)

Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge, für die Schuld eines Dritten (des Hauptschuldners) einzustehen – falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

1. Bei der einfachen Bürgschaft muss der Gläubiger zuerst den Hauptschuldner betreiben.

2. Bei der Solidarbürgschaft kann der Gläubiger direkt den Bürgen belangen – bereits bei Verzug.

Der Bürge haftet bis zur im Vertrag festgelegten Höchstsumme. Nach Bezahlung steht ihm ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Hauptschuldner zu.

Die öffentliche Beurkundung ist insbesondere bei Bürgschaften natürlicher Personen ab einem Betrag von CHF 2'000.00 erforderlich.

Vereinbaren Sie heute noch einen Termin!

Sie möchten eine Bürgschaft beurkunden lassen oder haben Fragen zur Ausgestaltung?