Renggli Notariat & Advokatur

Mit Weitblick gestalten – rechtssicher stiften

Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft und zweckgebunden einzusetzen – sei es im privaten, sozialen, kulturellen oder gemeinnützigen Bereich. Ich begleite Sie von der Idee bis zur rechtsgültigen Gründung einer Stiftung und unterstütze Sie bei sämtlichen notariellen und rechtlichen Fragen rund um das Stiftungsrecht. Im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Gründungen und Beschlüssen dürfen Sie ungeachtet Ihres Wohnsitzes oder des Sitzes Ihrer bestehenden oder zukünftigen Stiftung die Notarin selbst auswählen.

Meine Leistungen im Stiftungsrecht

Was Sie bei mir erwartet

Klare rechtliche Begleitung von Anfang an
Erfahrung im Umgang mit Behörden und Aufsichtsstellen
Individuelle Beratung zur sinnvollen und umsetzbaren Ausgestaltung

Wissenswertes zur Stiftung (Art. 80 ff. ZGB)

Eine Stiftung ist ein Vermögen, das durch eine Person – den Stifter oder die Stifterin – einem bestimmten, dauerhaften Zweck gewidmet wird. Das gestiftete Vermögen wird dabei verselbständigt, also aus dem Rechtskreis des Stifters ausgeschieden, und erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unabhängig und dauerhaft – und wird durch ihre Organe und die Aufsichtsbehörde kontrolliert.

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