Renggli Notariat & Advokatur

Transparente Kosten – gesetzlich geregelt und fair

Die Preise für notarielle Dienstleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und unterliegen der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV, SR 942.211). Als Notarin bin ich verpflichtet, Sie über die geltenden Gebühren transparent zu informieren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den kantonalen Vorschriften – abhängig davon, ob meine Dienstleistung im Kanton Nidwalden oder Luzern erbracht wird.

Massgebliche Grundlagen

Diese gelten für alle in den jeweiligen Kantonen tätigen Notarinnen und Notare und legen die Gebühren einheitlich fest – unabhängig davon, bei wem Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Wir als Notare sind verpflichtet, uns an diese Gebührenordnungen zu halten.

Kanton Nidwalden

Verordnung über die Beurkundungsgebühren (NG 268.12)

Kanton Luzern

Verordnung über die Beurkundungsgebühren (SRL 258)

Download der Gebührengrundlagen

Beurkundungsgebührenverordnung Kanton Nidwalden (NG 268.12)

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